@benni IANAL, meine Interpretation:
1. BGH bemängelt dass sich das Gericht um eine Entscheidung _in der Sache_ herumgemogelt hat
2. BGH hält _für möglich_ dass Websites als Programme gewertet werden, die durch Browser nicht modifiziert werden dürften. (IMO vollkommen falsch, die Frage wäre aber, was eine nicht-modifizierte Darstellung wäre, da ja der Browser de facto *alles* über die Darstellung entscheidet)