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Benvenuti nel Dudes Club Italiano

  1. Benvenuti nel Dudes Club Italiano.
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  3. Dieses Land ist so kaputt, wenn man fürs Festkleben auf der Straße bei einer Klimademo ins Gefängnis kommt, aber fürs Totfahren eines Kindes oder den Missbrauch einer Minderjährigen mit Bewährung davon kommt...

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Dieses Land ist so kaputt, wenn man fürs Festkleben auf der Straße bei einer Klimademo ins Gefängnis kommt, aber fürs Totfahren eines Kindes oder den Missbrauch einer Minderjährigen mit Bewährung davon kommt...

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  • Minaundefined Mina

    @angel

    Natürlich widerspricht so ein Fall unserem Gerechtigkeitsempfinden.

    Aber: Wenn jemand bereits von einem Gericht¹ verurteilt wurde, darf ein anderes Gericht² nicht eine weitere Maßnahme (Aberkennung des Beamtenstatus) verhängen.

    Das Verbot der Doppelbestrafung ist ein ehernes Prinzip des Rechtsstaats.

    Edit: Das mit der Doppelbestrafung ist hier nicht der Punkt.

    Lest dazu, was @hallunke23 weiter unten geschrieben hat.

    ¹in Spanien
    ²in Deutschland

    @Doga @Pearl22

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    DiesUndDasVomDorle 🍀
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    #10

    @mina

    Es sollte gar kein zweites Urteil notwendig sein. Der Beamtenstatus sollte automatisch aufgehoben werden, wenn ein solches Kapitalverbrechen begangen wurde. Dann wäre das keine zweite Bestrafung.
    Jeder Arbeitnehmer würde seinen Job schließlich auch verlieren, wenn er aufgrund eines Gefängnisaufenthalts nicht mehr zur Arbeit erscheint.

    @angel @Pearl22

    Minaundefined 1 Reply Last reply
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    • DiesUndDasVomDorle 🍀undefined DiesUndDasVomDorle 🍀

      @mina

      Ich sehe das größte Problem in den Gesetzen selbst. Klar, es gibt Spielräume und darin unterscheiden sich die einen von den anderen Richtern.

      Wenn eine oder gar beide Parteien der Ansicht ist/sind, daß kein Recht gesprochen wurde, gibt es immer noch die Möglichkeit, Revision einzulegen. Nur gegen völlig irrsinnige Gesetze kann man kaum etwas unternehmen.

      @BeaBi @angel @Pearl22

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      Mina
      Dudi
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      #11

      @Doga

      Es gibt eine Menge Probleme in der Justiz, keine Frage.

      Es gibt allerdings einen entscheidenden (sehr positiven) Unterschied zu Entscheidungen innerhalb der Verwaltung (Exekutive):

      Praktisch alle Verhandlungen sind öffentlich und *immer* sind Schöffen aus der Bevölkerung Mitglieder der Kammern (außer bei den obersten Bundesgerichten).

      @BeaBi @angel @Pearl22

      Stefan Balázsundefined 1 Reply Last reply
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      • DiesUndDasVomDorle 🍀undefined DiesUndDasVomDorle 🍀

        @mina

        Es sollte gar kein zweites Urteil notwendig sein. Der Beamtenstatus sollte automatisch aufgehoben werden, wenn ein solches Kapitalverbrechen begangen wurde. Dann wäre das keine zweite Bestrafung.
        Jeder Arbeitnehmer würde seinen Job schließlich auch verlieren, wenn er aufgrund eines Gefängnisaufenthalts nicht mehr zur Arbeit erscheint.

        @angel @Pearl22

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        Mina
        Dudi
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        #12

        @Doga

        Tatsächlich ist hier auch das Gesetz das Problem:

        § 24 Beamtenstatusgesetz: Verlust der Beamtenrechte

        (1) Wenn eine Beamtin oder ein Beamter im ordentlichen Strafverfahren durch das Urteil eines deutschen Gerichts
        1. wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder [...]

        Da steht explizit "deutschen Gerichts"

        Das ist das Problem.

        @angel @Pearl22

        DiesUndDasVomDorle 🍀undefined Minaundefined 2 Replies Last reply
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        • Minaundefined Mina

          @Doga

          Tatsächlich ist hier auch das Gesetz das Problem:

          § 24 Beamtenstatusgesetz: Verlust der Beamtenrechte

          (1) Wenn eine Beamtin oder ein Beamter im ordentlichen Strafverfahren durch das Urteil eines deutschen Gerichts
          1. wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder [...]

          Da steht explizit "deutschen Gerichts"

          Das ist das Problem.

          @angel @Pearl22

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          wrote last edited by
          #13

          @mina

          Wie soll ich das jetzt schreiben... Gibt ja auch Staaten, in denen ganz "eigenartige" Gerichtsverhandlungen stattfinden. In so einem Fall wäre es schon gut, wenn Beamte dann ihren Status nicht verlieren.

          Es ist kompliziert.

          @angel @Pearl22

          Minaundefined 1 Reply Last reply
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          • Minaundefined Mina

            @Doga

            Tatsächlich ist hier auch das Gesetz das Problem:

            § 24 Beamtenstatusgesetz: Verlust der Beamtenrechte

            (1) Wenn eine Beamtin oder ein Beamter im ordentlichen Strafverfahren durch das Urteil eines deutschen Gerichts
            1. wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder [...]

            Da steht explizit "deutschen Gerichts"

            Das ist das Problem.

            @angel @Pearl22

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            Mina
            Dudi
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            #14

            @Doga

            Ich denke nicht, dass das Parlament sich je die Mühe machen wird, das zu ändern.

            Die Dienststelle, wo dieser Beamte beschäftigt war, könnte eventuell einen Prozess vor dem Verwaltungsgericht anstrengen und argumentieren, dass ein EU-Gericht in diesem Fall so gut wie ein deutsches ist.

            Ich würde sagen: Die Chancen der Klage auf Erfolg wären nicht Null.

            Werden die Beamten dort aber nicht machen: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

            @angel @Pearl22

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            • DiesUndDasVomDorle 🍀undefined DiesUndDasVomDorle 🍀

              @mina

              Wie soll ich das jetzt schreiben... Gibt ja auch Staaten, in denen ganz "eigenartige" Gerichtsverhandlungen stattfinden. In so einem Fall wäre es schon gut, wenn Beamte dann ihren Status nicht verlieren.

              Es ist kompliziert.

              @angel @Pearl22

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              Mina
              Dudi
              wrote last edited by
              #15

              @Doga

              Recht und Gerechtigkeit sind leider oft eher entfernte Verwandte als Geschwister.

              @angel @Pearl22

              1 Reply Last reply
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              • Minaundefined Mina

                @angel

                Natürlich widerspricht so ein Fall unserem Gerechtigkeitsempfinden.

                Aber: Wenn jemand bereits von einem Gericht¹ verurteilt wurde, darf ein anderes Gericht² nicht eine weitere Maßnahme (Aberkennung des Beamtenstatus) verhängen.

                Das Verbot der Doppelbestrafung ist ein ehernes Prinzip des Rechtsstaats.

                Edit: Das mit der Doppelbestrafung ist hier nicht der Punkt.

                Lest dazu, was @hallunke23 weiter unten geschrieben hat.

                ¹in Spanien
                ²in Deutschland

                @Doga @Pearl22

                si_iriniundefined This user is from outside of this forum
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                si_irini
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                #16

                @mina

                Guten Morgen ☕ 🌞

                Für mich wäre das keine Doppelbestrafung.
                Ist doch simpel, also für mich...

                Für das Verbrechen wird er in Spanien vor Gericht gestellt und hoffentlich mit voller Härte verurteilt

                Auf Grund dieses Kapitalverbrechens und einer Verurteilung muss es auch ein gesondertes Verfahren über seinen Status als Beamter geben

                2 Länder
                2 verschiedene Verfahren

                @angel @Doga @Pearl22

                Wolfgang Müller (DE:er/EN:he)undefined 1 Reply Last reply
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                • si_iriniundefined si_irini

                  @mina

                  Guten Morgen ☕ 🌞

                  Für mich wäre das keine Doppelbestrafung.
                  Ist doch simpel, also für mich...

                  Für das Verbrechen wird er in Spanien vor Gericht gestellt und hoffentlich mit voller Härte verurteilt

                  Auf Grund dieses Kapitalverbrechens und einer Verurteilung muss es auch ein gesondertes Verfahren über seinen Status als Beamter geben

                  2 Länder
                  2 verschiedene Verfahren

                  @angel @Doga @Pearl22

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                  Wolfgang Müller (DE:er/EN:he)
                  wrote last edited by
                  #17

                  @si_irini @mina @angel @Doga @Pearl22 Das Gericht verhängt ja nicht die Streichung der Pension. Das Gericht verhängt die Gefängnisstrafe. Auch in Deutschland. Das Land wird dann auf Basis des Urteils ein Disziplinarverfahren anstoßen. Und wie es da steht, ist die Verurteilung durch ein deutsches Gericht maßgeblich für das Verfahren. Ich nehme an, diese Regelung ist ein Kriegserbe.

                  Minaundefined 1 Reply Last reply
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                  • Minaundefined Mina

                    @Doga

                    Es gibt eine Menge Probleme in der Justiz, keine Frage.

                    Es gibt allerdings einen entscheidenden (sehr positiven) Unterschied zu Entscheidungen innerhalb der Verwaltung (Exekutive):

                    Praktisch alle Verhandlungen sind öffentlich und *immer* sind Schöffen aus der Bevölkerung Mitglieder der Kammern (außer bei den obersten Bundesgerichten).

                    @BeaBi @angel @Pearl22

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                    Stefan Balázs
                    wrote last edited by
                    #18

                    @mina @Doga @BeaBi @angel @Pearl22 Die Gerichte können auch nur verhandeln, was zur Anklage kommt. Bei den Stau an Fällen im Flaschenhals Staatsanwaltschaft kommt etliches nur tröpfchenweise und sehr spät bei den Gerichten an.

                    Minaundefined 1 Reply Last reply
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                    • Stefan Balázsundefined Stefan Balázs

                      @mina @Doga @BeaBi @angel @Pearl22 Die Gerichte können auch nur verhandeln, was zur Anklage kommt. Bei den Stau an Fällen im Flaschenhals Staatsanwaltschaft kommt etliches nur tröpfchenweise und sehr spät bei den Gerichten an.

                      Minaundefined This user is from outside of this forum
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                      Mina
                      Dudi
                      wrote last edited by
                      #19

                      @netzwege

                      In der Tat:

                      Ich halte die langen Verfahrensdauern in Deutschland für ein Desaster für den Rechtsfrieden, sowohl in der Straf- als auch in der Ziviljustiz.

                      KriPo, Staatsanwaltschaften und Gerichte sind chronisch überlastet und ineffizient - seit Jahrzehnten.

                      Allein "Mehr Stellen in der Justiz" gewinnt keine Wahlen, "Harte Strafen für Übeltäter" schon.

                      Gesetze kosten nichts, ihre Umsetzung schon.

                      @Doga @BeaBi @angel @Pearl22

                      Stefan Balázsundefined 1 Reply Last reply
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                      • Minaundefined Mina

                        @netzwege

                        In der Tat:

                        Ich halte die langen Verfahrensdauern in Deutschland für ein Desaster für den Rechtsfrieden, sowohl in der Straf- als auch in der Ziviljustiz.

                        KriPo, Staatsanwaltschaften und Gerichte sind chronisch überlastet und ineffizient - seit Jahrzehnten.

                        Allein "Mehr Stellen in der Justiz" gewinnt keine Wahlen, "Harte Strafen für Übeltäter" schon.

                        Gesetze kosten nichts, ihre Umsetzung schon.

                        @Doga @BeaBi @angel @Pearl22

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                        Stefan Balázs
                        wrote last edited by
                        #20

                        @mina @Doga @BeaBi @angel @Pearl22 Letztens saß ich als Schöffe in einem Prozess wegen Steuerhinterziehung in einem Umsatzsteuer-Karussell: Die Strafe fiel für's Alltagsempfinden recht mild aus. Der Richter erklärte uns, dass er aber nur das verurteilten könne, was als gesicherte Ermittlung vorliege - und jeder wusste, dass das nur die oberste Spitze des Eisberges war ...

                        Minaundefined 1 Reply Last reply
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                        • Wolfgang Müller (DE:er/EN:he)undefined Wolfgang Müller (DE:er/EN:he)

                          @si_irini @mina @angel @Doga @Pearl22 Das Gericht verhängt ja nicht die Streichung der Pension. Das Gericht verhängt die Gefängnisstrafe. Auch in Deutschland. Das Land wird dann auf Basis des Urteils ein Disziplinarverfahren anstoßen. Und wie es da steht, ist die Verurteilung durch ein deutsches Gericht maßgeblich für das Verfahren. Ich nehme an, diese Regelung ist ein Kriegserbe.

                          Minaundefined This user is from outside of this forum
                          Minaundefined This user is from outside of this forum
                          Mina
                          Dudi
                          wrote last edited by
                          #21

                          @muellerwhh

                          Ich kann mir sogar vorstellen, dass diese Einschränkung auf deutsche Gerichte ein Erbe der Nachkriegszeit ist.

                          Damals bestand der Deutsche Beamtenapparat ja im Wesentlichen aus Nazis und ehemaligen Wehrmachtsangehörigen. Die Adenauer-Republik wollte ihre Leute gewiss vor vermeintlicher "Rachejustiz" in den ehemals besetzten Ländern schützen.

                          "Hier ist nichts geschehen, gehen Sie weiter!"

                          @si_irini @angel @Doga @Pearl22

                          Wolfgang Müller (DE:er/EN:he)undefined 1 Reply Last reply
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                          • Minaundefined Mina

                            @muellerwhh

                            Ich kann mir sogar vorstellen, dass diese Einschränkung auf deutsche Gerichte ein Erbe der Nachkriegszeit ist.

                            Damals bestand der Deutsche Beamtenapparat ja im Wesentlichen aus Nazis und ehemaligen Wehrmachtsangehörigen. Die Adenauer-Republik wollte ihre Leute gewiss vor vermeintlicher "Rachejustiz" in den ehemals besetzten Ländern schützen.

                            "Hier ist nichts geschehen, gehen Sie weiter!"

                            @si_irini @angel @Doga @Pearl22

                            Wolfgang Müller (DE:er/EN:he)undefined This user is from outside of this forum
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                            wrote last edited by
                            #22

                            @mina @si_irini @angel @Doga @Pearl22 Genau das dachte ich auch. Und im weiteren Verlauf des kalten Kriegs hat das sicherlich Sinn gehabt. Sinnvoll wäre aber gewesen in D fallbezogen zu prüfen, wenn es eine Verurteilung im Ausland gegeben hatte.

                            Und auch jetzt: Apostasie ist in Ländern mit Scharia mit dem Tode bedroht, um einen Extremfall zu nennen.

                            Minaundefined 1 Reply Last reply
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                            • Stefan Balázsundefined Stefan Balázs

                              @mina @Doga @BeaBi @angel @Pearl22 Letztens saß ich als Schöffe in einem Prozess wegen Steuerhinterziehung in einem Umsatzsteuer-Karussell: Die Strafe fiel für's Alltagsempfinden recht mild aus. Der Richter erklärte uns, dass er aber nur das verurteilten könne, was als gesicherte Ermittlung vorliege - und jeder wusste, dass das nur die oberste Spitze des Eisberges war ...

                              Minaundefined This user is from outside of this forum
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                              Mina
                              Dudi
                              wrote last edited by
                              #23

                              @netzwege

                              Bei solchen Fällen kommt ja auch noch fehlende Expertise hinzu.

                              Es ist klar, dass man nur über das urteilen kann, was bewiesen ist. Die Frage ist allerdings, ob man den Strafrahmen, den das Gesetz vorgibt, auch ausgeschöpft hat.

                              @Doga @BeaBi @angel @Pearl22

                              Stefan Balázsundefined 1 Reply Last reply
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                              • Wolfgang Müller (DE:er/EN:he)undefined Wolfgang Müller (DE:er/EN:he)

                                @mina @si_irini @angel @Doga @Pearl22 Genau das dachte ich auch. Und im weiteren Verlauf des kalten Kriegs hat das sicherlich Sinn gehabt. Sinnvoll wäre aber gewesen in D fallbezogen zu prüfen, wenn es eine Verurteilung im Ausland gegeben hatte.

                                Und auch jetzt: Apostasie ist in Ländern mit Scharia mit dem Tode bedroht, um einen Extremfall zu nennen.

                                Minaundefined This user is from outside of this forum
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                                Mina
                                Dudi
                                wrote last edited by
                                #24

                                @muellerwhh

                                Man hätte auch ins Gesetz schreiben können "in einem ordentlichen Verfahren, das deutschen Rechtsnormen entspricht".

                                Aber wie gesagt: Der Gesetzgeber wird hier nicht tätig werden, solange nicht Angehörige eines MdB persönlich als Opfer betroffen sind.

                                @si_irini @angel @Doga @Pearl22

                                Wolfgang Müller (DE:er/EN:he)undefined 1 Reply Last reply
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                                • Minaundefined Mina

                                  @netzwege

                                  Bei solchen Fällen kommt ja auch noch fehlende Expertise hinzu.

                                  Es ist klar, dass man nur über das urteilen kann, was bewiesen ist. Die Frage ist allerdings, ob man den Strafrahmen, den das Gesetz vorgibt, auch ausgeschöpft hat.

                                  @Doga @BeaBi @angel @Pearl22

                                  Stefan Balázsundefined This user is from outside of this forum
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                                  #25

                                  @mina @Doga @BeaBi @angel @Pearl22 Ich glaube, in diesem Fall war unser Vorsitzender Richter ganz gut - besonders weil unser Verfahren das erste in einer längeren Prozesskette war. Er erklärte, dass es ihm erstmal um eine sichere Verurteilung ginge, damit die Haftstrafen fortgesetzt werden. Den Strafrahmen hat er im Zuge einer Verständigung nachvollziehbar ausgeschöpft.

                                  Aus meiner Sicht ein gutes Verfahren - besonders, wenn es das erste als Schöffe war ☺️

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                                  • Stefan Balázsundefined Stefan Balázs

                                    @mina @Doga @BeaBi @angel @Pearl22 Ich glaube, in diesem Fall war unser Vorsitzender Richter ganz gut - besonders weil unser Verfahren das erste in einer längeren Prozesskette war. Er erklärte, dass es ihm erstmal um eine sichere Verurteilung ginge, damit die Haftstrafen fortgesetzt werden. Den Strafrahmen hat er im Zuge einer Verständigung nachvollziehbar ausgeschöpft.

                                    Aus meiner Sicht ein gutes Verfahren - besonders, wenn es das erste als Schöffe war ☺️

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                                    #26

                                    @netzwege

                                    Ehrlich gesagt: Ich würde durchaus gerne mal als Schöffin gerufen werden.

                                    @Doga @BeaBi @angel @Pearl22

                                    1 Reply Last reply
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                                    • Minaundefined Mina

                                      @muellerwhh

                                      Man hätte auch ins Gesetz schreiben können "in einem ordentlichen Verfahren, das deutschen Rechtsnormen entspricht".

                                      Aber wie gesagt: Der Gesetzgeber wird hier nicht tätig werden, solange nicht Angehörige eines MdB persönlich als Opfer betroffen sind.

                                      @si_irini @angel @Doga @Pearl22

                                      Wolfgang Müller (DE:er/EN:he)undefined This user is from outside of this forum
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                                      #27

                                      @mina @si_irini @angel @Doga @Pearl22 In einer EU mit Orban fände hätte man da ein Problem, weil dann jede Abweichung gleich ein internationales Problem würde.

                                      Minaundefined 1 Reply Last reply
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                                      • Wolfgang Müller (DE:er/EN:he)undefined Wolfgang Müller (DE:er/EN:he)

                                        @mina @si_irini @angel @Doga @Pearl22 In einer EU mit Orban fände hätte man da ein Problem, weil dann jede Abweichung gleich ein internationales Problem würde.

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                                        #28

                                        @muellerwhh

                                        Guter Punkt.

                                        Sinnvollerweise sollte man bei einer möglichen Neufassung der Regelung dem Dienstherren, also der Behörde, bei welcher der Beamte arbeitet, die Entscheidung überlassen werden, ob das Urteil im Einklang mit den Prinzipien des deutschen Rechts steht.

                                        Ich bin grundsätzlich sehr dafür, nicht zu versuchen, jede Kleinigkeit per Gesetz im Detail zu regeln, sondern Verantwortlichen auch Ermessensspielräume zu geben.

                                        @si_irini @angel @Doga @Pearl22

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