Kennt sich jemand von euch juristisch gut genug aus um zu sagen was genau dieses Urteil bedeutet?
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Kennt sich jemand von euch juristisch gut genug aus um zu sagen was genau dieses Urteil bedeutet?
Das liest sich ja fast so, als wollten sie jetzt Werbeblocker verbieten
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Oder entscheidet dass dann das Gericht unten drunter?
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Kennt sich jemand von euch juristisch gut genug aus um zu sagen was genau dieses Urteil bedeutet?
Das liest sich ja fast so, als wollten sie jetzt Werbeblocker verbieten
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Oder entscheidet dass dann das Gericht unten drunter?
@benni IANAL, meine Interpretation:
1. BGH bemängelt dass sich das Gericht um eine Entscheidung _in der Sache_ herumgemogelt hat
2. BGH hält _für möglich_ dass Websites als Programme gewertet werden, die durch Browser nicht modifiziert werden dürften. (IMO vollkommen falsch, die Frage wäre aber, was eine nicht-modifizierte Darstellung wäre, da ja der Browser de facto *alles* über die Darstellung entscheidet)
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@benni IANAL, meine Interpretation:
1. BGH bemängelt dass sich das Gericht um eine Entscheidung _in der Sache_ herumgemogelt hat
2. BGH hält _für möglich_ dass Websites als Programme gewertet werden, die durch Browser nicht modifiziert werden dürften. (IMO vollkommen falsch, die Frage wäre aber, was eine nicht-modifizierte Darstellung wäre, da ja der Browser de facto *alles* über die Darstellung entscheidet)
Das war auch mein Gedanke:
Der Betreiber der Website kann mir ja nicht vorschreiben, mit welchem Browser ich die Website betrachte. Das könnte auch Lynx sein.
Wenn ich von einem Buch nur jede 2. Seite lesen will, kann mir das auch niemand verbieten.