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Benvenuti nel Dudes Club Italiano

  1. Benvenuti nel Dudes Club Italiano.
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  3. Dieses Land ist so kaputt, wenn man fürs Festkleben auf der Straße bei einer Klimademo ins Gefängnis kommt, aber fürs Totfahren eines Kindes oder den Missbrauch einer Minderjährigen mit Bewährung davon kommt...

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Dieses Land ist so kaputt, wenn man fürs Festkleben auf der Straße bei einer Klimademo ins Gefängnis kommt, aber fürs Totfahren eines Kindes oder den Missbrauch einer Minderjährigen mit Bewährung davon kommt...

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  • DiesUndDasVomDorle 🍀undefined DiesUndDasVomDorle 🍀

    @angel

    Den Fall kenne ich nicht, aber daß das System bei den Strafmaßen nicht mein Gerechtigkeitsempfinden befriedigt, kann ich ohne wenn und aber sagen.

    @Pearl22

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    Brainworm
    wrote last edited by
    #5

    @Doga @Pearl22 Steht morgen in der Zeitung und kam eben in den Radionachrichten. ☝🥴

    Beate Biundoundefined 1 Reply Last reply
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    • Brainwormundefined Brainworm

      @Doga @Pearl22 Steht morgen in der Zeitung und kam eben in den Radionachrichten. ☝🥴

      Beate Biundoundefined This user is from outside of this forum
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      Beate Biundo
      wrote last edited by
      #6

      @angel @Doga @Pearl22

      Binsenweisheit:😉

      "Wer denkt, dass die deutsche Rechtsprechung Recht spricht, glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten..."

      Minaundefined 1 Reply Last reply
      0
      • Beate Biundoundefined Beate Biundo

        @angel @Doga @Pearl22

        Binsenweisheit:😉

        "Wer denkt, dass die deutsche Rechtsprechung Recht spricht, glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten..."

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        Mina
        Dudi
        wrote last edited by
        #7

        @BeaBi

        Bei aller Schelte sollte man nicht vergessen, dass Gerichte nicht nach Gutdünken entscheiden können, sondern nach Recht und Gesetz.

        Dass Richter tatsächlich gekauft werden, kommt, denke ich, praktisch nie vor.

        Ein echtes Problem ist, dass Richter fast alle einen bildungsbürgerlichen Hintergrund haben und mit ihresgleichen viel Empathie haben, mit Menschen vom Rande der Gesellschaft eher weniger.

        @angel @Doga @Pearl22

        DiesUndDasVomDorle 🍀undefined 1 Reply Last reply
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        • Brainwormundefined Brainworm

          @Doga @Pearl22 Das liegt daran, dass die deutsche Bevölkerung nicht merkt, dass die deutsche Justitia weit die Hände aufhält und von Reichen und Möchtegernreichen bezahlt wird.

          Siehe neuer Fall in Spanien. Deutscher Beamter bringt Frau und Sohn in Spanien um und weil er in Spanien den Mord begangen hat und dort vor Gericht steht, bekommt er den Rest seines Leben sämtliche Beamtenbezüge, plus die entsprechenden Erhöhungen.

          Ein MÖRDER wird von der deutschen Justiz belohnt. 😡🤮🤮🤮🤮

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          Mina
          Dudi
          wrote last edited by mina@berlin.social
          #8

          @angel

          Natürlich widerspricht so ein Fall unserem Gerechtigkeitsempfinden.

          Aber: Wenn jemand bereits von einem Gericht¹ verurteilt wurde, darf ein anderes Gericht² nicht eine weitere Maßnahme (Aberkennung des Beamtenstatus) verhängen.

          Das Verbot der Doppelbestrafung ist ein ehernes Prinzip des Rechtsstaats.

          Edit: Das mit der Doppelbestrafung ist hier nicht der Punkt.

          Lest dazu, was @hallunke23 weiter unten geschrieben hat.

          ¹in Spanien
          ²in Deutschland

          @Doga @Pearl22

          DiesUndDasVomDorle 🍀undefined si_iriniundefined 2 Replies Last reply
          0
          • Minaundefined Mina

            @BeaBi

            Bei aller Schelte sollte man nicht vergessen, dass Gerichte nicht nach Gutdünken entscheiden können, sondern nach Recht und Gesetz.

            Dass Richter tatsächlich gekauft werden, kommt, denke ich, praktisch nie vor.

            Ein echtes Problem ist, dass Richter fast alle einen bildungsbürgerlichen Hintergrund haben und mit ihresgleichen viel Empathie haben, mit Menschen vom Rande der Gesellschaft eher weniger.

            @angel @Doga @Pearl22

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            #9

            @mina

            Ich sehe das größte Problem in den Gesetzen selbst. Klar, es gibt Spielräume und darin unterscheiden sich die einen von den anderen Richtern.

            Wenn eine oder gar beide Parteien der Ansicht ist/sind, daß kein Recht gesprochen wurde, gibt es immer noch die Möglichkeit, Revision einzulegen. Nur gegen völlig irrsinnige Gesetze kann man kaum etwas unternehmen.

            @BeaBi @angel @Pearl22

            Minaundefined 1 Reply Last reply
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            • Minaundefined Mina

              @angel

              Natürlich widerspricht so ein Fall unserem Gerechtigkeitsempfinden.

              Aber: Wenn jemand bereits von einem Gericht¹ verurteilt wurde, darf ein anderes Gericht² nicht eine weitere Maßnahme (Aberkennung des Beamtenstatus) verhängen.

              Das Verbot der Doppelbestrafung ist ein ehernes Prinzip des Rechtsstaats.

              Edit: Das mit der Doppelbestrafung ist hier nicht der Punkt.

              Lest dazu, was @hallunke23 weiter unten geschrieben hat.

              ¹in Spanien
              ²in Deutschland

              @Doga @Pearl22

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              DiesUndDasVomDorle 🍀
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              #10

              @mina

              Es sollte gar kein zweites Urteil notwendig sein. Der Beamtenstatus sollte automatisch aufgehoben werden, wenn ein solches Kapitalverbrechen begangen wurde. Dann wäre das keine zweite Bestrafung.
              Jeder Arbeitnehmer würde seinen Job schließlich auch verlieren, wenn er aufgrund eines Gefängnisaufenthalts nicht mehr zur Arbeit erscheint.

              @angel @Pearl22

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              • DiesUndDasVomDorle 🍀undefined DiesUndDasVomDorle 🍀

                @mina

                Ich sehe das größte Problem in den Gesetzen selbst. Klar, es gibt Spielräume und darin unterscheiden sich die einen von den anderen Richtern.

                Wenn eine oder gar beide Parteien der Ansicht ist/sind, daß kein Recht gesprochen wurde, gibt es immer noch die Möglichkeit, Revision einzulegen. Nur gegen völlig irrsinnige Gesetze kann man kaum etwas unternehmen.

                @BeaBi @angel @Pearl22

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                Mina
                Dudi
                wrote last edited by
                #11

                @Doga

                Es gibt eine Menge Probleme in der Justiz, keine Frage.

                Es gibt allerdings einen entscheidenden (sehr positiven) Unterschied zu Entscheidungen innerhalb der Verwaltung (Exekutive):

                Praktisch alle Verhandlungen sind öffentlich und *immer* sind Schöffen aus der Bevölkerung Mitglieder der Kammern (außer bei den obersten Bundesgerichten).

                @BeaBi @angel @Pearl22

                Stefan Balázsundefined 1 Reply Last reply
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                • DiesUndDasVomDorle 🍀undefined DiesUndDasVomDorle 🍀

                  @mina

                  Es sollte gar kein zweites Urteil notwendig sein. Der Beamtenstatus sollte automatisch aufgehoben werden, wenn ein solches Kapitalverbrechen begangen wurde. Dann wäre das keine zweite Bestrafung.
                  Jeder Arbeitnehmer würde seinen Job schließlich auch verlieren, wenn er aufgrund eines Gefängnisaufenthalts nicht mehr zur Arbeit erscheint.

                  @angel @Pearl22

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                  Mina
                  Dudi
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                  #12

                  @Doga

                  Tatsächlich ist hier auch das Gesetz das Problem:

                  § 24 Beamtenstatusgesetz: Verlust der Beamtenrechte

                  (1) Wenn eine Beamtin oder ein Beamter im ordentlichen Strafverfahren durch das Urteil eines deutschen Gerichts
                  1. wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder [...]

                  Da steht explizit "deutschen Gerichts"

                  Das ist das Problem.

                  @angel @Pearl22

                  DiesUndDasVomDorle 🍀undefined Minaundefined 2 Replies Last reply
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                  • Minaundefined Mina

                    @Doga

                    Tatsächlich ist hier auch das Gesetz das Problem:

                    § 24 Beamtenstatusgesetz: Verlust der Beamtenrechte

                    (1) Wenn eine Beamtin oder ein Beamter im ordentlichen Strafverfahren durch das Urteil eines deutschen Gerichts
                    1. wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder [...]

                    Da steht explizit "deutschen Gerichts"

                    Das ist das Problem.

                    @angel @Pearl22

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                    #13

                    @mina

                    Wie soll ich das jetzt schreiben... Gibt ja auch Staaten, in denen ganz "eigenartige" Gerichtsverhandlungen stattfinden. In so einem Fall wäre es schon gut, wenn Beamte dann ihren Status nicht verlieren.

                    Es ist kompliziert.

                    @angel @Pearl22

                    Minaundefined 1 Reply Last reply
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                    • Minaundefined Mina

                      @Doga

                      Tatsächlich ist hier auch das Gesetz das Problem:

                      § 24 Beamtenstatusgesetz: Verlust der Beamtenrechte

                      (1) Wenn eine Beamtin oder ein Beamter im ordentlichen Strafverfahren durch das Urteil eines deutschen Gerichts
                      1. wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder [...]

                      Da steht explizit "deutschen Gerichts"

                      Das ist das Problem.

                      @angel @Pearl22

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                      Mina
                      Dudi
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                      #14

                      @Doga

                      Ich denke nicht, dass das Parlament sich je die Mühe machen wird, das zu ändern.

                      Die Dienststelle, wo dieser Beamte beschäftigt war, könnte eventuell einen Prozess vor dem Verwaltungsgericht anstrengen und argumentieren, dass ein EU-Gericht in diesem Fall so gut wie ein deutsches ist.

                      Ich würde sagen: Die Chancen der Klage auf Erfolg wären nicht Null.

                      Werden die Beamten dort aber nicht machen: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

                      @angel @Pearl22

                      1 Reply Last reply
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                      • DiesUndDasVomDorle 🍀undefined DiesUndDasVomDorle 🍀

                        @mina

                        Wie soll ich das jetzt schreiben... Gibt ja auch Staaten, in denen ganz "eigenartige" Gerichtsverhandlungen stattfinden. In so einem Fall wäre es schon gut, wenn Beamte dann ihren Status nicht verlieren.

                        Es ist kompliziert.

                        @angel @Pearl22

                        Minaundefined This user is from outside of this forum
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                        Mina
                        Dudi
                        wrote last edited by
                        #15

                        @Doga

                        Recht und Gerechtigkeit sind leider oft eher entfernte Verwandte als Geschwister.

                        @angel @Pearl22

                        1 Reply Last reply
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                        • Minaundefined Mina

                          @angel

                          Natürlich widerspricht so ein Fall unserem Gerechtigkeitsempfinden.

                          Aber: Wenn jemand bereits von einem Gericht¹ verurteilt wurde, darf ein anderes Gericht² nicht eine weitere Maßnahme (Aberkennung des Beamtenstatus) verhängen.

                          Das Verbot der Doppelbestrafung ist ein ehernes Prinzip des Rechtsstaats.

                          Edit: Das mit der Doppelbestrafung ist hier nicht der Punkt.

                          Lest dazu, was @hallunke23 weiter unten geschrieben hat.

                          ¹in Spanien
                          ²in Deutschland

                          @Doga @Pearl22

                          si_iriniundefined This user is from outside of this forum
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                          si_irini
                          wrote last edited by
                          #16

                          @mina

                          Guten Morgen ☕ 🌞

                          Für mich wäre das keine Doppelbestrafung.
                          Ist doch simpel, also für mich...

                          Für das Verbrechen wird er in Spanien vor Gericht gestellt und hoffentlich mit voller Härte verurteilt

                          Auf Grund dieses Kapitalverbrechens und einer Verurteilung muss es auch ein gesondertes Verfahren über seinen Status als Beamter geben

                          2 Länder
                          2 verschiedene Verfahren

                          @angel @Doga @Pearl22

                          Wolfgang Müller (DE:er/EN:he)undefined 1 Reply Last reply
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                          • si_iriniundefined si_irini

                            @mina

                            Guten Morgen ☕ 🌞

                            Für mich wäre das keine Doppelbestrafung.
                            Ist doch simpel, also für mich...

                            Für das Verbrechen wird er in Spanien vor Gericht gestellt und hoffentlich mit voller Härte verurteilt

                            Auf Grund dieses Kapitalverbrechens und einer Verurteilung muss es auch ein gesondertes Verfahren über seinen Status als Beamter geben

                            2 Länder
                            2 verschiedene Verfahren

                            @angel @Doga @Pearl22

                            Wolfgang Müller (DE:er/EN:he)undefined This user is from outside of this forum
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                            #17

                            @si_irini @mina @angel @Doga @Pearl22 Das Gericht verhängt ja nicht die Streichung der Pension. Das Gericht verhängt die Gefängnisstrafe. Auch in Deutschland. Das Land wird dann auf Basis des Urteils ein Disziplinarverfahren anstoßen. Und wie es da steht, ist die Verurteilung durch ein deutsches Gericht maßgeblich für das Verfahren. Ich nehme an, diese Regelung ist ein Kriegserbe.

                            Minaundefined 1 Reply Last reply
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                            • Minaundefined Mina

                              @Doga

                              Es gibt eine Menge Probleme in der Justiz, keine Frage.

                              Es gibt allerdings einen entscheidenden (sehr positiven) Unterschied zu Entscheidungen innerhalb der Verwaltung (Exekutive):

                              Praktisch alle Verhandlungen sind öffentlich und *immer* sind Schöffen aus der Bevölkerung Mitglieder der Kammern (außer bei den obersten Bundesgerichten).

                              @BeaBi @angel @Pearl22

                              Stefan Balázsundefined This user is from outside of this forum
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                              Stefan Balázs
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                              #18

                              @mina @Doga @BeaBi @angel @Pearl22 Die Gerichte können auch nur verhandeln, was zur Anklage kommt. Bei den Stau an Fällen im Flaschenhals Staatsanwaltschaft kommt etliches nur tröpfchenweise und sehr spät bei den Gerichten an.

                              Minaundefined 1 Reply Last reply
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                              • Stefan Balázsundefined Stefan Balázs

                                @mina @Doga @BeaBi @angel @Pearl22 Die Gerichte können auch nur verhandeln, was zur Anklage kommt. Bei den Stau an Fällen im Flaschenhals Staatsanwaltschaft kommt etliches nur tröpfchenweise und sehr spät bei den Gerichten an.

                                Minaundefined This user is from outside of this forum
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                                #19

                                @netzwege

                                In der Tat:

                                Ich halte die langen Verfahrensdauern in Deutschland für ein Desaster für den Rechtsfrieden, sowohl in der Straf- als auch in der Ziviljustiz.

                                KriPo, Staatsanwaltschaften und Gerichte sind chronisch überlastet und ineffizient - seit Jahrzehnten.

                                Allein "Mehr Stellen in der Justiz" gewinnt keine Wahlen, "Harte Strafen für Übeltäter" schon.

                                Gesetze kosten nichts, ihre Umsetzung schon.

                                @Doga @BeaBi @angel @Pearl22

                                Stefan Balázsundefined 1 Reply Last reply
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                                • Minaundefined Mina

                                  @netzwege

                                  In der Tat:

                                  Ich halte die langen Verfahrensdauern in Deutschland für ein Desaster für den Rechtsfrieden, sowohl in der Straf- als auch in der Ziviljustiz.

                                  KriPo, Staatsanwaltschaften und Gerichte sind chronisch überlastet und ineffizient - seit Jahrzehnten.

                                  Allein "Mehr Stellen in der Justiz" gewinnt keine Wahlen, "Harte Strafen für Übeltäter" schon.

                                  Gesetze kosten nichts, ihre Umsetzung schon.

                                  @Doga @BeaBi @angel @Pearl22

                                  Stefan Balázsundefined This user is from outside of this forum
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                                  #20

                                  @mina @Doga @BeaBi @angel @Pearl22 Letztens saß ich als Schöffe in einem Prozess wegen Steuerhinterziehung in einem Umsatzsteuer-Karussell: Die Strafe fiel für's Alltagsempfinden recht mild aus. Der Richter erklärte uns, dass er aber nur das verurteilten könne, was als gesicherte Ermittlung vorliege - und jeder wusste, dass das nur die oberste Spitze des Eisberges war ...

                                  Minaundefined 1 Reply Last reply
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                                  • Wolfgang Müller (DE:er/EN:he)undefined Wolfgang Müller (DE:er/EN:he)

                                    @si_irini @mina @angel @Doga @Pearl22 Das Gericht verhängt ja nicht die Streichung der Pension. Das Gericht verhängt die Gefängnisstrafe. Auch in Deutschland. Das Land wird dann auf Basis des Urteils ein Disziplinarverfahren anstoßen. Und wie es da steht, ist die Verurteilung durch ein deutsches Gericht maßgeblich für das Verfahren. Ich nehme an, diese Regelung ist ein Kriegserbe.

                                    Minaundefined This user is from outside of this forum
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                                    @muellerwhh

                                    Ich kann mir sogar vorstellen, dass diese Einschränkung auf deutsche Gerichte ein Erbe der Nachkriegszeit ist.

                                    Damals bestand der Deutsche Beamtenapparat ja im Wesentlichen aus Nazis und ehemaligen Wehrmachtsangehörigen. Die Adenauer-Republik wollte ihre Leute gewiss vor vermeintlicher "Rachejustiz" in den ehemals besetzten Ländern schützen.

                                    "Hier ist nichts geschehen, gehen Sie weiter!"

                                    @si_irini @angel @Doga @Pearl22

                                    Wolfgang Müller (DE:er/EN:he)undefined 1 Reply Last reply
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                                    • Minaundefined Mina

                                      @muellerwhh

                                      Ich kann mir sogar vorstellen, dass diese Einschränkung auf deutsche Gerichte ein Erbe der Nachkriegszeit ist.

                                      Damals bestand der Deutsche Beamtenapparat ja im Wesentlichen aus Nazis und ehemaligen Wehrmachtsangehörigen. Die Adenauer-Republik wollte ihre Leute gewiss vor vermeintlicher "Rachejustiz" in den ehemals besetzten Ländern schützen.

                                      "Hier ist nichts geschehen, gehen Sie weiter!"

                                      @si_irini @angel @Doga @Pearl22

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                                      @mina @si_irini @angel @Doga @Pearl22 Genau das dachte ich auch. Und im weiteren Verlauf des kalten Kriegs hat das sicherlich Sinn gehabt. Sinnvoll wäre aber gewesen in D fallbezogen zu prüfen, wenn es eine Verurteilung im Ausland gegeben hatte.

                                      Und auch jetzt: Apostasie ist in Ländern mit Scharia mit dem Tode bedroht, um einen Extremfall zu nennen.

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                                      • Stefan Balázsundefined Stefan Balázs

                                        @mina @Doga @BeaBi @angel @Pearl22 Letztens saß ich als Schöffe in einem Prozess wegen Steuerhinterziehung in einem Umsatzsteuer-Karussell: Die Strafe fiel für's Alltagsempfinden recht mild aus. Der Richter erklärte uns, dass er aber nur das verurteilten könne, was als gesicherte Ermittlung vorliege - und jeder wusste, dass das nur die oberste Spitze des Eisberges war ...

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                                        #23

                                        @netzwege

                                        Bei solchen Fällen kommt ja auch noch fehlende Expertise hinzu.

                                        Es ist klar, dass man nur über das urteilen kann, was bewiesen ist. Die Frage ist allerdings, ob man den Strafrahmen, den das Gesetz vorgibt, auch ausgeschöpft hat.

                                        @Doga @BeaBi @angel @Pearl22

                                        Stefan Balázsundefined 1 Reply Last reply
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                                        • Wolfgang Müller (DE:er/EN:he)undefined Wolfgang Müller (DE:er/EN:he)

                                          @mina @si_irini @angel @Doga @Pearl22 Genau das dachte ich auch. Und im weiteren Verlauf des kalten Kriegs hat das sicherlich Sinn gehabt. Sinnvoll wäre aber gewesen in D fallbezogen zu prüfen, wenn es eine Verurteilung im Ausland gegeben hatte.

                                          Und auch jetzt: Apostasie ist in Ländern mit Scharia mit dem Tode bedroht, um einen Extremfall zu nennen.

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                                          @muellerwhh

                                          Man hätte auch ins Gesetz schreiben können "in einem ordentlichen Verfahren, das deutschen Rechtsnormen entspricht".

                                          Aber wie gesagt: Der Gesetzgeber wird hier nicht tätig werden, solange nicht Angehörige eines MdB persönlich als Opfer betroffen sind.

                                          @si_irini @angel @Doga @Pearl22

                                          Wolfgang Müller (DE:er/EN:he)undefined 1 Reply Last reply
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