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Benvenuti nel Dudes Club Italiano

  1. Benvenuti nel Dudes Club Italiano.
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  3. Dieses Land ist so kaputt, wenn man fürs Festkleben auf der Straße bei einer Klimademo ins Gefängnis kommt, aber fürs Totfahren eines Kindes oder den Missbrauch einer Minderjährigen mit Bewährung davon kommt...

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Dieses Land ist so kaputt, wenn man fürs Festkleben auf der Straße bei einer Klimademo ins Gefängnis kommt, aber fürs Totfahren eines Kindes oder den Missbrauch einer Minderjährigen mit Bewährung davon kommt...

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  • Beate Biundoundefined Beate Biundo

    @angel @Doga @Pearl22

    Binsenweisheit:😉

    "Wer denkt, dass die deutsche Rechtsprechung Recht spricht, glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten..."

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    Mina
    Dudi
    wrote last edited by
    #7

    @BeaBi

    Bei aller Schelte sollte man nicht vergessen, dass Gerichte nicht nach Gutdünken entscheiden können, sondern nach Recht und Gesetz.

    Dass Richter tatsächlich gekauft werden, kommt, denke ich, praktisch nie vor.

    Ein echtes Problem ist, dass Richter fast alle einen bildungsbürgerlichen Hintergrund haben und mit ihresgleichen viel Empathie haben, mit Menschen vom Rande der Gesellschaft eher weniger.

    @angel @Doga @Pearl22

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    • Brainwormundefined Brainworm

      @Doga @Pearl22 Das liegt daran, dass die deutsche Bevölkerung nicht merkt, dass die deutsche Justitia weit die Hände aufhält und von Reichen und Möchtegernreichen bezahlt wird.

      Siehe neuer Fall in Spanien. Deutscher Beamter bringt Frau und Sohn in Spanien um und weil er in Spanien den Mord begangen hat und dort vor Gericht steht, bekommt er den Rest seines Leben sämtliche Beamtenbezüge, plus die entsprechenden Erhöhungen.

      Ein MÖRDER wird von der deutschen Justiz belohnt. 😡🤮🤮🤮🤮

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      Mina
      Dudi
      wrote last edited by mina@berlin.social
      #8

      @angel

      Natürlich widerspricht so ein Fall unserem Gerechtigkeitsempfinden.

      Aber: Wenn jemand bereits von einem Gericht¹ verurteilt wurde, darf ein anderes Gericht² nicht eine weitere Maßnahme (Aberkennung des Beamtenstatus) verhängen.

      Das Verbot der Doppelbestrafung ist ein ehernes Prinzip des Rechtsstaats.

      Edit: Das mit der Doppelbestrafung ist hier nicht der Punkt.

      Lest dazu, was @hallunke23 weiter unten geschrieben hat.

      ¹in Spanien
      ²in Deutschland

      @Doga @Pearl22

      DiesUndDasVomDorle 🍀undefined si_iriniundefined 2 Replies Last reply
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      • Minaundefined Mina

        @BeaBi

        Bei aller Schelte sollte man nicht vergessen, dass Gerichte nicht nach Gutdünken entscheiden können, sondern nach Recht und Gesetz.

        Dass Richter tatsächlich gekauft werden, kommt, denke ich, praktisch nie vor.

        Ein echtes Problem ist, dass Richter fast alle einen bildungsbürgerlichen Hintergrund haben und mit ihresgleichen viel Empathie haben, mit Menschen vom Rande der Gesellschaft eher weniger.

        @angel @Doga @Pearl22

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        #9

        @mina

        Ich sehe das größte Problem in den Gesetzen selbst. Klar, es gibt Spielräume und darin unterscheiden sich die einen von den anderen Richtern.

        Wenn eine oder gar beide Parteien der Ansicht ist/sind, daß kein Recht gesprochen wurde, gibt es immer noch die Möglichkeit, Revision einzulegen. Nur gegen völlig irrsinnige Gesetze kann man kaum etwas unternehmen.

        @BeaBi @angel @Pearl22

        Minaundefined 1 Reply Last reply
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        • Minaundefined Mina

          @angel

          Natürlich widerspricht so ein Fall unserem Gerechtigkeitsempfinden.

          Aber: Wenn jemand bereits von einem Gericht¹ verurteilt wurde, darf ein anderes Gericht² nicht eine weitere Maßnahme (Aberkennung des Beamtenstatus) verhängen.

          Das Verbot der Doppelbestrafung ist ein ehernes Prinzip des Rechtsstaats.

          Edit: Das mit der Doppelbestrafung ist hier nicht der Punkt.

          Lest dazu, was @hallunke23 weiter unten geschrieben hat.

          ¹in Spanien
          ²in Deutschland

          @Doga @Pearl22

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          #10

          @mina

          Es sollte gar kein zweites Urteil notwendig sein. Der Beamtenstatus sollte automatisch aufgehoben werden, wenn ein solches Kapitalverbrechen begangen wurde. Dann wäre das keine zweite Bestrafung.
          Jeder Arbeitnehmer würde seinen Job schließlich auch verlieren, wenn er aufgrund eines Gefängnisaufenthalts nicht mehr zur Arbeit erscheint.

          @angel @Pearl22

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          • DiesUndDasVomDorle 🍀undefined DiesUndDasVomDorle 🍀

            @mina

            Ich sehe das größte Problem in den Gesetzen selbst. Klar, es gibt Spielräume und darin unterscheiden sich die einen von den anderen Richtern.

            Wenn eine oder gar beide Parteien der Ansicht ist/sind, daß kein Recht gesprochen wurde, gibt es immer noch die Möglichkeit, Revision einzulegen. Nur gegen völlig irrsinnige Gesetze kann man kaum etwas unternehmen.

            @BeaBi @angel @Pearl22

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            Mina
            Dudi
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            #11

            @Doga

            Es gibt eine Menge Probleme in der Justiz, keine Frage.

            Es gibt allerdings einen entscheidenden (sehr positiven) Unterschied zu Entscheidungen innerhalb der Verwaltung (Exekutive):

            Praktisch alle Verhandlungen sind öffentlich und *immer* sind Schöffen aus der Bevölkerung Mitglieder der Kammern (außer bei den obersten Bundesgerichten).

            @BeaBi @angel @Pearl22

            Stefan Balázsundefined 1 Reply Last reply
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              @mina

              Es sollte gar kein zweites Urteil notwendig sein. Der Beamtenstatus sollte automatisch aufgehoben werden, wenn ein solches Kapitalverbrechen begangen wurde. Dann wäre das keine zweite Bestrafung.
              Jeder Arbeitnehmer würde seinen Job schließlich auch verlieren, wenn er aufgrund eines Gefängnisaufenthalts nicht mehr zur Arbeit erscheint.

              @angel @Pearl22

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              Mina
              Dudi
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              #12

              @Doga

              Tatsächlich ist hier auch das Gesetz das Problem:

              § 24 Beamtenstatusgesetz: Verlust der Beamtenrechte

              (1) Wenn eine Beamtin oder ein Beamter im ordentlichen Strafverfahren durch das Urteil eines deutschen Gerichts
              1. wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder [...]

              Da steht explizit "deutschen Gerichts"

              Das ist das Problem.

              @angel @Pearl22

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              • Minaundefined Mina

                @Doga

                Tatsächlich ist hier auch das Gesetz das Problem:

                § 24 Beamtenstatusgesetz: Verlust der Beamtenrechte

                (1) Wenn eine Beamtin oder ein Beamter im ordentlichen Strafverfahren durch das Urteil eines deutschen Gerichts
                1. wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder [...]

                Da steht explizit "deutschen Gerichts"

                Das ist das Problem.

                @angel @Pearl22

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                wrote last edited by
                #13

                @mina

                Wie soll ich das jetzt schreiben... Gibt ja auch Staaten, in denen ganz "eigenartige" Gerichtsverhandlungen stattfinden. In so einem Fall wäre es schon gut, wenn Beamte dann ihren Status nicht verlieren.

                Es ist kompliziert.

                @angel @Pearl22

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                • Minaundefined Mina

                  @Doga

                  Tatsächlich ist hier auch das Gesetz das Problem:

                  § 24 Beamtenstatusgesetz: Verlust der Beamtenrechte

                  (1) Wenn eine Beamtin oder ein Beamter im ordentlichen Strafverfahren durch das Urteil eines deutschen Gerichts
                  1. wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder [...]

                  Da steht explizit "deutschen Gerichts"

                  Das ist das Problem.

                  @angel @Pearl22

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                  Mina
                  Dudi
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                  #14

                  @Doga

                  Ich denke nicht, dass das Parlament sich je die Mühe machen wird, das zu ändern.

                  Die Dienststelle, wo dieser Beamte beschäftigt war, könnte eventuell einen Prozess vor dem Verwaltungsgericht anstrengen und argumentieren, dass ein EU-Gericht in diesem Fall so gut wie ein deutsches ist.

                  Ich würde sagen: Die Chancen der Klage auf Erfolg wären nicht Null.

                  Werden die Beamten dort aber nicht machen: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

                  @angel @Pearl22

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                  • DiesUndDasVomDorle 🍀undefined DiesUndDasVomDorle 🍀

                    @mina

                    Wie soll ich das jetzt schreiben... Gibt ja auch Staaten, in denen ganz "eigenartige" Gerichtsverhandlungen stattfinden. In so einem Fall wäre es schon gut, wenn Beamte dann ihren Status nicht verlieren.

                    Es ist kompliziert.

                    @angel @Pearl22

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                    Mina
                    Dudi
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                    #15

                    @Doga

                    Recht und Gerechtigkeit sind leider oft eher entfernte Verwandte als Geschwister.

                    @angel @Pearl22

                    1 Reply Last reply
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                    • Minaundefined Mina

                      @angel

                      Natürlich widerspricht so ein Fall unserem Gerechtigkeitsempfinden.

                      Aber: Wenn jemand bereits von einem Gericht¹ verurteilt wurde, darf ein anderes Gericht² nicht eine weitere Maßnahme (Aberkennung des Beamtenstatus) verhängen.

                      Das Verbot der Doppelbestrafung ist ein ehernes Prinzip des Rechtsstaats.

                      Edit: Das mit der Doppelbestrafung ist hier nicht der Punkt.

                      Lest dazu, was @hallunke23 weiter unten geschrieben hat.

                      ¹in Spanien
                      ²in Deutschland

                      @Doga @Pearl22

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                      si_irini
                      wrote last edited by
                      #16

                      @mina

                      Guten Morgen ☕ 🌞

                      Für mich wäre das keine Doppelbestrafung.
                      Ist doch simpel, also für mich...

                      Für das Verbrechen wird er in Spanien vor Gericht gestellt und hoffentlich mit voller Härte verurteilt

                      Auf Grund dieses Kapitalverbrechens und einer Verurteilung muss es auch ein gesondertes Verfahren über seinen Status als Beamter geben

                      2 Länder
                      2 verschiedene Verfahren

                      @angel @Doga @Pearl22

                      Wolfgang Müller (DE:er/EN:he)undefined 1 Reply Last reply
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                      • si_iriniundefined si_irini

                        @mina

                        Guten Morgen ☕ 🌞

                        Für mich wäre das keine Doppelbestrafung.
                        Ist doch simpel, also für mich...

                        Für das Verbrechen wird er in Spanien vor Gericht gestellt und hoffentlich mit voller Härte verurteilt

                        Auf Grund dieses Kapitalverbrechens und einer Verurteilung muss es auch ein gesondertes Verfahren über seinen Status als Beamter geben

                        2 Länder
                        2 verschiedene Verfahren

                        @angel @Doga @Pearl22

                        Wolfgang Müller (DE:er/EN:he)undefined This user is from outside of this forum
                        Wolfgang Müller (DE:er/EN:he)undefined This user is from outside of this forum
                        Wolfgang Müller (DE:er/EN:he)
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                        #17

                        @si_irini @mina @angel @Doga @Pearl22 Das Gericht verhängt ja nicht die Streichung der Pension. Das Gericht verhängt die Gefängnisstrafe. Auch in Deutschland. Das Land wird dann auf Basis des Urteils ein Disziplinarverfahren anstoßen. Und wie es da steht, ist die Verurteilung durch ein deutsches Gericht maßgeblich für das Verfahren. Ich nehme an, diese Regelung ist ein Kriegserbe.

                        Minaundefined 1 Reply Last reply
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                        • Minaundefined Mina

                          @Doga

                          Es gibt eine Menge Probleme in der Justiz, keine Frage.

                          Es gibt allerdings einen entscheidenden (sehr positiven) Unterschied zu Entscheidungen innerhalb der Verwaltung (Exekutive):

                          Praktisch alle Verhandlungen sind öffentlich und *immer* sind Schöffen aus der Bevölkerung Mitglieder der Kammern (außer bei den obersten Bundesgerichten).

                          @BeaBi @angel @Pearl22

                          Stefan Balázsundefined This user is from outside of this forum
                          Stefan Balázsundefined This user is from outside of this forum
                          Stefan Balázs
                          wrote last edited by
                          #18

                          @mina @Doga @BeaBi @angel @Pearl22 Die Gerichte können auch nur verhandeln, was zur Anklage kommt. Bei den Stau an Fällen im Flaschenhals Staatsanwaltschaft kommt etliches nur tröpfchenweise und sehr spät bei den Gerichten an.

                          Minaundefined 1 Reply Last reply
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                          • Stefan Balázsundefined Stefan Balázs

                            @mina @Doga @BeaBi @angel @Pearl22 Die Gerichte können auch nur verhandeln, was zur Anklage kommt. Bei den Stau an Fällen im Flaschenhals Staatsanwaltschaft kommt etliches nur tröpfchenweise und sehr spät bei den Gerichten an.

                            Minaundefined This user is from outside of this forum
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                            Mina
                            Dudi
                            wrote last edited by
                            #19

                            @netzwege

                            In der Tat:

                            Ich halte die langen Verfahrensdauern in Deutschland für ein Desaster für den Rechtsfrieden, sowohl in der Straf- als auch in der Ziviljustiz.

                            KriPo, Staatsanwaltschaften und Gerichte sind chronisch überlastet und ineffizient - seit Jahrzehnten.

                            Allein "Mehr Stellen in der Justiz" gewinnt keine Wahlen, "Harte Strafen für Übeltäter" schon.

                            Gesetze kosten nichts, ihre Umsetzung schon.

                            @Doga @BeaBi @angel @Pearl22

                            Stefan Balázsundefined 1 Reply Last reply
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                            • Minaundefined Mina

                              @netzwege

                              In der Tat:

                              Ich halte die langen Verfahrensdauern in Deutschland für ein Desaster für den Rechtsfrieden, sowohl in der Straf- als auch in der Ziviljustiz.

                              KriPo, Staatsanwaltschaften und Gerichte sind chronisch überlastet und ineffizient - seit Jahrzehnten.

                              Allein "Mehr Stellen in der Justiz" gewinnt keine Wahlen, "Harte Strafen für Übeltäter" schon.

                              Gesetze kosten nichts, ihre Umsetzung schon.

                              @Doga @BeaBi @angel @Pearl22

                              Stefan Balázsundefined This user is from outside of this forum
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                              Stefan Balázs
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                              #20

                              @mina @Doga @BeaBi @angel @Pearl22 Letztens saß ich als Schöffe in einem Prozess wegen Steuerhinterziehung in einem Umsatzsteuer-Karussell: Die Strafe fiel für's Alltagsempfinden recht mild aus. Der Richter erklärte uns, dass er aber nur das verurteilten könne, was als gesicherte Ermittlung vorliege - und jeder wusste, dass das nur die oberste Spitze des Eisberges war ...

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                              • Wolfgang Müller (DE:er/EN:he)undefined Wolfgang Müller (DE:er/EN:he)

                                @si_irini @mina @angel @Doga @Pearl22 Das Gericht verhängt ja nicht die Streichung der Pension. Das Gericht verhängt die Gefängnisstrafe. Auch in Deutschland. Das Land wird dann auf Basis des Urteils ein Disziplinarverfahren anstoßen. Und wie es da steht, ist die Verurteilung durch ein deutsches Gericht maßgeblich für das Verfahren. Ich nehme an, diese Regelung ist ein Kriegserbe.

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                                Dudi
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                                #21

                                @muellerwhh

                                Ich kann mir sogar vorstellen, dass diese Einschränkung auf deutsche Gerichte ein Erbe der Nachkriegszeit ist.

                                Damals bestand der Deutsche Beamtenapparat ja im Wesentlichen aus Nazis und ehemaligen Wehrmachtsangehörigen. Die Adenauer-Republik wollte ihre Leute gewiss vor vermeintlicher "Rachejustiz" in den ehemals besetzten Ländern schützen.

                                "Hier ist nichts geschehen, gehen Sie weiter!"

                                @si_irini @angel @Doga @Pearl22

                                Wolfgang Müller (DE:er/EN:he)undefined 1 Reply Last reply
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                                • Minaundefined Mina

                                  @muellerwhh

                                  Ich kann mir sogar vorstellen, dass diese Einschränkung auf deutsche Gerichte ein Erbe der Nachkriegszeit ist.

                                  Damals bestand der Deutsche Beamtenapparat ja im Wesentlichen aus Nazis und ehemaligen Wehrmachtsangehörigen. Die Adenauer-Republik wollte ihre Leute gewiss vor vermeintlicher "Rachejustiz" in den ehemals besetzten Ländern schützen.

                                  "Hier ist nichts geschehen, gehen Sie weiter!"

                                  @si_irini @angel @Doga @Pearl22

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                                  #22

                                  @mina @si_irini @angel @Doga @Pearl22 Genau das dachte ich auch. Und im weiteren Verlauf des kalten Kriegs hat das sicherlich Sinn gehabt. Sinnvoll wäre aber gewesen in D fallbezogen zu prüfen, wenn es eine Verurteilung im Ausland gegeben hatte.

                                  Und auch jetzt: Apostasie ist in Ländern mit Scharia mit dem Tode bedroht, um einen Extremfall zu nennen.

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                                  • Stefan Balázsundefined Stefan Balázs

                                    @mina @Doga @BeaBi @angel @Pearl22 Letztens saß ich als Schöffe in einem Prozess wegen Steuerhinterziehung in einem Umsatzsteuer-Karussell: Die Strafe fiel für's Alltagsempfinden recht mild aus. Der Richter erklärte uns, dass er aber nur das verurteilten könne, was als gesicherte Ermittlung vorliege - und jeder wusste, dass das nur die oberste Spitze des Eisberges war ...

                                    Minaundefined This user is from outside of this forum
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                                    #23

                                    @netzwege

                                    Bei solchen Fällen kommt ja auch noch fehlende Expertise hinzu.

                                    Es ist klar, dass man nur über das urteilen kann, was bewiesen ist. Die Frage ist allerdings, ob man den Strafrahmen, den das Gesetz vorgibt, auch ausgeschöpft hat.

                                    @Doga @BeaBi @angel @Pearl22

                                    Stefan Balázsundefined 1 Reply Last reply
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                                    • Wolfgang Müller (DE:er/EN:he)undefined Wolfgang Müller (DE:er/EN:he)

                                      @mina @si_irini @angel @Doga @Pearl22 Genau das dachte ich auch. Und im weiteren Verlauf des kalten Kriegs hat das sicherlich Sinn gehabt. Sinnvoll wäre aber gewesen in D fallbezogen zu prüfen, wenn es eine Verurteilung im Ausland gegeben hatte.

                                      Und auch jetzt: Apostasie ist in Ländern mit Scharia mit dem Tode bedroht, um einen Extremfall zu nennen.

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                                      #24

                                      @muellerwhh

                                      Man hätte auch ins Gesetz schreiben können "in einem ordentlichen Verfahren, das deutschen Rechtsnormen entspricht".

                                      Aber wie gesagt: Der Gesetzgeber wird hier nicht tätig werden, solange nicht Angehörige eines MdB persönlich als Opfer betroffen sind.

                                      @si_irini @angel @Doga @Pearl22

                                      Wolfgang Müller (DE:er/EN:he)undefined 1 Reply Last reply
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                                      • Minaundefined Mina

                                        @netzwege

                                        Bei solchen Fällen kommt ja auch noch fehlende Expertise hinzu.

                                        Es ist klar, dass man nur über das urteilen kann, was bewiesen ist. Die Frage ist allerdings, ob man den Strafrahmen, den das Gesetz vorgibt, auch ausgeschöpft hat.

                                        @Doga @BeaBi @angel @Pearl22

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                                        #25

                                        @mina @Doga @BeaBi @angel @Pearl22 Ich glaube, in diesem Fall war unser Vorsitzender Richter ganz gut - besonders weil unser Verfahren das erste in einer längeren Prozesskette war. Er erklärte, dass es ihm erstmal um eine sichere Verurteilung ginge, damit die Haftstrafen fortgesetzt werden. Den Strafrahmen hat er im Zuge einer Verständigung nachvollziehbar ausgeschöpft.

                                        Aus meiner Sicht ein gutes Verfahren - besonders, wenn es das erste als Schöffe war ☺️

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                                        • Stefan Balázsundefined Stefan Balázs

                                          @mina @Doga @BeaBi @angel @Pearl22 Ich glaube, in diesem Fall war unser Vorsitzender Richter ganz gut - besonders weil unser Verfahren das erste in einer längeren Prozesskette war. Er erklärte, dass es ihm erstmal um eine sichere Verurteilung ginge, damit die Haftstrafen fortgesetzt werden. Den Strafrahmen hat er im Zuge einer Verständigung nachvollziehbar ausgeschöpft.

                                          Aus meiner Sicht ein gutes Verfahren - besonders, wenn es das erste als Schöffe war ☺️

                                          Minaundefined This user is from outside of this forum
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                                          #26

                                          @netzwege

                                          Ehrlich gesagt: Ich würde durchaus gerne mal als Schöffin gerufen werden.

                                          @Doga @BeaBi @angel @Pearl22

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